Meldepflichtige Krankheiten

Einige übertragbare Krankheiten sind meldepflichtig. Dazu zählen folgende Erkrankungen:

  • Läusebefall
  • Windpocken
  • Scharlach
  • Masern
  • Mumps
  • Keuchhusten
  • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose

Sollte Ihr Kind an einer dieser Krankheiten leiden, informieren Sie uns bitte stets umgehend.

Kopfläuse
Kopfläuse treten in Einrichtungen, in denen viele Kinder zusammenkommen immer wieder auf. Sollte sich Ihr Kind angesteckt haben, bitten wir um folgende Vorgehensweise:

  • Sie melden der Schule den Befall schnellstmöglich.
  • Die Schule gibt eine Meldung am Gesundheitsamt ab.
  • Zuhause führen Sie die Behandlung mit einem für Kopflausbefall vorgesehenen Arzneimittel gewissenhaft aus.
  • Gemäß der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung darf Ihr Kind dann bereits am nächsten Tag wieder in die Schule.
  • Bitte vergessen Sie auf keinen Fall die Zweitbehandlung nach acht bis zehn Tagen.